Diese Internetseite wird von Menschen für Menschen im Sinne Artikel 1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland betrieben.
Ewigkeitsgarantie
Basierend auf Artikel 79 Abs. 3 GG berufen wir uns auf die unberührbaren Grundsätze in Art 1 GG :
- Der Mensch ist der unantastbare Gläubiger der staatlichen Achtungs- und Schutzpflicht ohne selber dem Staat gegenüber verpflichtet zu sein.
- Der Staat, die BRD ist der Schuldner der staatlichen Achtungs- und Schutzpflicht ohne Rechte gegenüber dem Mensch zu haben.
- Der Mensch ist Träger der vorstaatlichen Menschenrechte, welche dem Staat nicht zur Verfügung stehen, unbestimmt sind folgerichtig unbegrenzt, unverletzlich und unveräußerlich.
- Den Mensch belastende Verfahren bedürfen somit der aktiven Zustimmung des betroffenen Mensch.
Basierend auf Artikel 79 Abs. 3 GG berufen wir uns auf die unberührbaren Grundsätze in Art 20 Abs. 3 GG :
- Die Verwaltung und die Justiz sind an Gesetz , im Sinne der Normenhierarchie, an Art 1 GG unberührbar gebunden.